Nachdem es am Donnerstag ja schön losgegangen ist mit unserem Volksbegehren, werde ich heute mal ein paar Hintergrundinfos zu dem Thema anbringen:
Wie geht so ein Volksbegehren eigentlich? Was ist der Unterschied zwischen Volksbegehren und Volksentscheid?
Also:
Bei einem Volksentscheid dürfen die Bürgerinnen und Bürger direkt über ein Thema abstimmen. Die Vorstufe davon ist das sog. Volksbegehren und dafür gilt es einige Hürden zu überspringen:
1.Müssen die Initiatoren einen Zulassungsantrag verfassen. Dieser muss einen Gesetzesentwurf mit Begründung umfassen, eine einfaches: Ich möchte dies oder jenes… reicht nicht.
2.Für den Antrag müssen die Initiatoren 25.000 Unterschriften von stimmberechtigten Bürgern sammeln und diese beim Innenministerium einreichen. (Das haben die FW schon erledigt)
3.Das Innenministerium prüft dann das Volksbegehren auf Zulässigkeit. Hält es dieses für nicht zulässig, bleibt der Gang vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. (So lief es bei unserem Volksbegehren. Die FW haben dies ganz allein vor Gericht erkämpft, auch Grüne und SPD wollten nicht mitmachen, da sie keine Aussicht auf Erfolg gesehen haben)
4.Ist das Volksbegehren zulässig, müssen während einer Eintragungsfrist von 14 Tagen mindestens 10 % der stimmberechtigten Bayern- das sind rund 940.000 Bürger- unterschreiben. Die Listen dafür liegen in den Rathäusern aus. (Da sind wir jetzt gerade)
5.Erst wenn diese Hürde genommen ist, gilt das Volksbegehren als rechtsgültig. Dann muss sich der Landtag mit dem Thema befassen. Nimmt er die Gesetzesvorlage nicht an, dann muss innerhalb von 3 Monaten ein Volksentscheid erfolgen, d.h. die Bürger dürfen dann direkt mit Ja oder Nein abstimmen.
Hier gibt es kein Quorum mehr: Die Mehrheit entscheidet.
Wie man sieht ist es ein langer Weg, bis der Bürger direkt mitentscheiden darf.